Was ist ein Versorgungsausgleich?

 

Unter Versorgungsausgleich versteht man einen Rentenausgleich, der im Falle einer Scheidung durchgeführt wird. Er basiert auf dem gleichen Prinzip wie der Zugewinnausgleich und regelt die zukünftigen Rentenansprüche beider Ehepartner. Ziel beim Versorgungsausgleich ist eine gleichwertige Teilhabe an den während der Ehe erworbenen Rentenansprüchen und somit eine eigenständige Alterssicherung für beide Partner. Beachte: Der Versorgungsausgleich wird auch bei der Auflösung eingetragener Lebenspartnerschaften durchgeführt, nicht aber bei der Beendigung nichtehelicher Lebenspartnerschaften.

Den Versorgungsausgleich gibt es in der Bundesrepublik Deutschland prinzipiell seit dem Jahr 1977, wobei er zunächst jedoch in verschiedenen gesetzlichen Regelungen erfasst war. Am 1. September 2009 trat dann im Rahmen des Gesetzes zur Strukturreform des Versorgungsausgleichs (VAStrRefG) das neue Versorgungsausgleichsgesetz (VersAusglG) in Kraft, das den Versorgungsausgleich zentral regelt und für alle Scheidungsverfahren gilt, die nach dem Inkrafttreten eingeleitet wurden.

 

zurück zur Übersicht