Versorgungsausgleich auch bei kurzer Ehe?

 

Ein Versorgungsausgleich wird während des Scheidungsverfahrens nur dann automatisch durchgeführt, wenn die Ehe von mindestens drei Jahren Dauer war. Es zählt hierbei der Zeitraum zwischen dem Tag der Eheschließung und dem Tag, an welchem der Scheidungsantrag zugestellt wird. Bei einer kürzeren Ehe besteht kein automatischer Ausgleichsanspruch. Der Versorgungsausgleich wird in einem solchen Fall nur dann durchgeführt, wenn er von einem der Ehepartner bei Gericht beantragt wird. Das Gericht prüft dann, ob ein Anspruch besteht.

 

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