Scheidungsvoraussetzungen

 

Scheidung oder Ehescheidung ist die formelle juristische Auflösung einer Ehe.

 

Eine Ehe kann grundsätzlich nur durch eine gerichtliche Scheidung aufgelöst werden. Das gilt auch dann, wenn die Eheleute erst ganz kurz verheiratet sind. Eine Annullierung ist nur in extremen Ausnahmefällen möglich, z.B. wenn der andere Ehegatte über Vorstrafen, voreheliche Kinder oder schwere Krankheiten getäuscht hat.

 

Eine Ehe kann grundsätzlich erst nach Ablauf eines Trennungsjahres geschieden werden. Wenn die Eheleute sich einig sind, können sie übereinstimmend einen Trennungszeitpunkt vortragen, den das Gericht nicht überprüft.

 

Die Ehe wird geschieden, wenn sie "zerrüttet" ist. Entweder sind sich die Eheleute über die Scheidung und die Scheidungsfolgen einig - dann braucht die Zerrüttung nicht mehr geprüft zu werden. Oder die Eheleute sind sich nicht über alles einig - dann muss dem Gericht erklärt werden, warum die Ehe zerrüttet ist. Die Zerrüttung der Ehe ist bewiesen, wenn entweder

a) die Eheleute mindestens 1 Jahr getrennt leben und beide die Scheidung wollen,

oder wenn

b) die Eheleute mindestens 3 Jahre getrennt leben, auch wenn der andere Ehegatte keine Scheidung will. 

 

WICHTIG: Ist mindestens ein Ehegatte Ausländer oder lebt mindestens ein Ehegatte im Ausland? In diesem Fall kann evtl. ausländisches Scheidungsrecht anzuwenden sein. 

 

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