Brauche ich einen Anwalt?
Nur ein Anwalt kann einen Scheidungsantrag stellen. Sie selbst dürfen das nicht. Wenn Sie also die Scheidung beantragen wollen, müssen Sie sich von einem Anwalt vertreten lassen.
Wenn Ihr Ehepartner die Scheidung beantragt hat, brauchen Sie grundsätzlich keinen Anwalt. Sie können alleine die Zustimmung zur Scheidung erklären.
Sie brauchen aber dann einen eigenen Anwalt, wenn Sie noch keine drei Jahre getrennt leben, auch wenn Sie sich über die Scheidungsfolgen einig sind. Denn die Vereinbarung über die Scheidungsfolgen muss beim Scheidungstermin protokolliert werden und hier müssen beide Ehepartner von einem Anwalt vertreten werden.
Sie brauchen auch in diesem Fall jedoch dann keinen eigenen Anwalt, wenn Sie die Scheidungsfolgenvereinbarung vorab von einem Notar beurkunden lassen.
Rechtsanwältin
Katja Goericke
Birkenstraße 10
14469 Potsdam
Tel: 0163-8788329
eMail: office@goericke-anwalt.de
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